Der Energieausweis, vom Fachmann!
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und
Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen.
Der Energieausweis ist pflicht, bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes
Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden. Hier eine Gegenüberstellung
Verbrauchsausweis
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Erstellt auf Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs
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Abhängig vom Nutzerverhalten des jeweiligen Bewohners
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Sehr einfaches und kostengünstiges Verfahren
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10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung
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Einfache Datenaufnahme durch den Eigentümer oder Betreiber
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Nur für Gebäude, wo der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde
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oder das Gebäude der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht (Nachweis erforderlich)
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oder das Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten hat
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Der Energieverbrauch muss über mindestens drei komplette Jahre vorhanden sein und die letzte Heizperiode beinhalten.
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Bedarfsausweis
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Auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt.
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(Berücksichtigt wird dabei unter anderem. das beheiztes Gebäudevolumen, Flächen von Fenstern, Fußböden, Dach und Wänden, die Heizungsanlage und die solare Einstrahlung)
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Enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom Nutzerverhalten
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detaillierte Datenerfassung notwendig
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10 Jahre gültig ab Datum der Ausstellung
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Den Energieausweis, berechnet nach Verbrauch, bekommen Sie bei mir für 150 Euro.
Den Energieausweis, berechnet nach dem Bedarf, ab 480 Euro.
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