Die Überprüfung der Schornsteine und die der Heizungsanlagen gilt inzwischen als steuerlich absetzbare Handwerkerleistung. Das klappt rückwirkend, falls Ihr Steuerbescheid noch änderbar ist. Bisher akzeptierten die Finanzämter nur die Kehrarbeiten als steuerlich abzugsfähige Handwerkerleistungen.
Jetzt dürden Sie 20 % des Arbeitslohns wieder von der Steuer absetzen.
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